Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen ( Leistungsbedingungen )
der Firma Speedy Autoglas, Siemensstr. 3, D-82178 Puchheim

1. Geltungsbereich

1.1 Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen sowie Reparaturarbeiten der Firma Speedy Autoglas erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen („Leistungsbedingungen“), die der Kunde durch Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Speedy Autoglas diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den folgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von Speedy Autoglas sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Speedy Autoglas oder die Erbringung der Leistung durch Speedy Autoglas zustande und richtet sich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.

3. Leistungsfristen und – Termine, Gefahrübergang

3.1 Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Speedy Autoglas schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde Speedy Autoglas alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa Vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt sowie erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat.

3.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Speedy Autoglas liegende und von Speedy Autoglas nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfen entbinden Speedy Autoglas für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Sofern Speedy Autoglas für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist Speedy Autoglas zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit Speedy Autoglas von ihren Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn Speedy Autoglas die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ein entsprechendes ( kongruentes ) Deckungsgeschäft über die Belieferung mit den Liefergegenständen mit einem zuverlässigen Lieferanten abgeschlossen hat. In diesem Fall wird Speedy Autoglas den Kunden unverzüglich über die Nichterfüllbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

3.4 Verzögern sich die Leistungen von Speedy Autoglas, ist der Kunde nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Speedy Autoglas die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist.

3.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Speedy Autoglas unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand und/oder den Gegenstand, an dem die Montageleistungen erbracht wurden oder erbracht werden sollen, auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern.

3.6 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder den Kunden selbst auf den Kunden über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Kunden über.

4. Abnahme bei Reparatur

4.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Reparatur verpflichtet, sobald Speedy Autoglas ihm die Beendigung der Reparatur mitgeteilt hat.

4.2 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von Speedy Autoglas gesetzten Frist nicht nimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Pfandrecht

5.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Speedy Autoglas inklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen MwSt.

5.2 Jede Rechung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; bei erfolglosem Verstreichen dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn Speedy Autoglas über den Betrag verfügen kann.

5.3 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.4 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.5 Speedy Autoglas steht wegen der Forderung aus diesem Vertrag für ihre Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund dieses Vertrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das Pfandrecht besteht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit sie mit dem Gegenstand, an dem die Leistung erbracht wird, in Zusammenhang steht.

6. Eigentumsvorbehalt bei Lieferung an Unternehmer

6.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Speedy Autoglas aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von Speedy Autoglas.

6.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Speedy Autoglas zustehenden Saldoforderung.

6.3 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte („Vorbehaltsprodukte“), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an Speedy Autoglas ab. Speedy Autoglas nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen Speedy Autoglas und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 15% des Preises entspricht.

6.4 Der Kunde wird Speedy Autoglas jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an Speedy Autoglas abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen Speedy Autoglas anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von Speedy Autoglas hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.

7. Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei Leistungen

7.1 Rechte des Kunden wegen Mängel des Liefergegenstandes setzten voraus, dass er die Leistungen nach Übergabe überprüft und Speedy Autoglas Mängel unverzüglich, spätestens jedoch nach zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mit.

7.2 Bei jeder Mängelrüge steht Speedy Autoglas das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des Liefergegenstandes zu. Mängel wird Speedy Autoglas nach eigener Wahl und für den Kunden kostenlos oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache ( „Nacherfüllung“ ) sowie ggf. die Installation beseitigen.

7.3 Rechte des Kunden bei Mängel entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z.B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder nicht geeignetes Zubehör, Ersatzteile, Reparaturmaßnahmen oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse ( z B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus oder Hagel ), sofern die Mängel nicht von Speedy Autoglas zu vertreten sind.

7.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung entstehenden Kosten übernimmt Speedy Autoglas. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist dem Kunden unzumutbar oder hat Speedy Autoglas sie nach §439 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz gemäß Ziffer 9 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

8. Haftung und Schadenersatz

8.1 Die gesetzliche Haftung von Speedy Autoglas wird wie folgt beschränkt: (I) Speedy Autoglas haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnisess .(II) Speedy Autoglas haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadenabwehr und Minderung zu treffen.

9. Garantiebedingungen

9.1 Speedy Autoglas gewährt dem Kunden zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen nachfolgende Garantie.

9.2 Speedy Autoglas garantiert dem Kunden eine Garantie auf Dichtigkeit von 5 Jahren bei erfolgtem Austausch der Verglasung, bei erfolgter Reparatur der Verglasung eine Garantie von 2 Jahren.